Wenn Sie im Gesundheitswesen arbeiten oder Fertilitätsexperte sind, sind Sie hier genau richtig!
Bei Born wählen wir alle unsere Spender sorgfältig aus und testen und screenen sie auf verschiedene Krankheiten. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards gemäß den EU-Richtlinien für menschliches Gewebe und Zellen und dem dänischen Gewebegesetz.
Unser Screening erfüllt die Regeln und Empfehlungen der dänischen Gesundheitsbehörde und der dänischen Patientensicherheitsbehörde, die wiederum auf den Vorgaben des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) für Samenspenden ohne Partner basieren.
Ziel dieser Screenings ist es, mögliche Spender mit Infektionskrankheiten und schweren Erberkrankungen zu erkennen und auszuschließen.
Darüber hinaus müssen unsere Spenderanwärter einen umfassenden Screening-Prozess durchlaufen, der von den internen Standards von Born und den Vorschriften der Länder, in die wir liefern, bestimmt wird. Zu den Auswahlkriterien unserer Spender gehören Spenderalter, Gesundheitszustand, Bewertung des Risikoverhaltens, Spenderinterviews, Antworten auf Fragebögen, Überprüfung der Krankheitsgeschichte des Spenders sowie dessen Familie, eine körperliche Untersuchung und die Beurteilung durch unseren Facharzt für klinische Genetik. Der Screening-Prozess umfasst die Untersuchung von Samen, Blut und Urin zur Prüfung der Samenqualität und als Test auf eine Vielzahl von Infektions- und Erbkrankheiten.
Zunächst umfasst das Bewerbungsverfahren einen Eingangstest. Unsere Spender werden auf Folgendes getestet:
Zweitens umfasst die Anwendung unserer Spender Tests bei der Freigabe:
Unsere Spender müssen ein genetisches Screening durchlaufen.
Lesen Sie mehr über das genetische Screening.
Bei Born halten wir uns stets über alle gesetzlichen Entwicklungen in unseren Lieferländern auf dem Laufenden. Dabei ist es uns auch sehr wichtig, unsere Spender zu beraten und darüber zu informieren, worauf sie sich einlassen, einschließlich der Gesundheitsoptimierung, der Regeln und der Gesetzgebung in unseren Lieferländern. Unsere Verfahren werden durch die neuesten Aktualisierungen und Änderungen der Vorschriften in den betreffenden Ländern auf dem neuesten Stand gehalten.
Wir bieten GeneMatch an, um zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten, indem wir Tests auf über 400 Erbkrankheiten bei Spendern und Empfängern vergleichen. Dieser Service wird in der Regel direkt über den Empfänger abgewickelt. Wir sind jedoch gerne bereit, eine Lösung für Kliniken zu finden, die ihren Patienten diesen Service anbieten möchten.
DSGVO – Gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften und Gesetzen übermitteln wir keine persönlichen Daten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns.
Die Born Donor Bank ist eine zugelassene Gewebeeinrichtung gemäß den EU-Richtlinien 2004/23/EG, 2006/17/EG, 2006/86/EG und 2015/565, wie sie im dänischen Gewebegesetz umgesetzt sind. Dieses bildet den rechtlichen Rahmen und definiert die Sicherheits- und Qualitätsstandards für Gewebe und Zellen für die Anwendung beim Menschen.
Darüber hinaus stellt Born lokalen oder nationalen Behörden auf Anfrage die in Anhang III B der EU-Richtlinie 2015/566 aufgeführten Unterlagen zur Verfügung.
Wir unterhalten und pflegen ein Qualitätsmanagementsystem, um sicherzustellen, dass alle Prozesse und Aktivitäten, die in der Samenbank stattfinden, effektiv sind und kontinuierlich verbessert werden. Born wird mindestens alle zwei Jahre von der dänischen Patientensicherheitsbehörden geprüft. Wir garantieren, dass die zuständigen Behörden/interessierte Kliniken die Verfahren in unserer Samenbank nach vorheriger Ankündigung überprüfen können.
HFEA: Human Fertilisation Embryology Authority
Danish Patient Safety Authority
+45 20 55 65 95
sales@borndonorbank.dk
Rosensgade 11
8000 Aarhus C - Denmark
Mo - Fr
Sa - So
9:00 - 15.45
Geschlossen